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ist zuständing für Durchführung einer Bestandsaufnahme zur Feststellung des Datenschutzniveaus im Unternehmen
Ermittlung und Feststellung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmassnahmen;
Festlegung der Datenschutzziele des Unternehmens
Überwachung der ordnungsgemässen Anwendung der EDV-Programme
Koordinierung und Überwachung der Massnahmen für Datenschutz und Datensicherung
Erstellung und Pflege der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahrensübersichten
Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie Formularen zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes
Beratung bei der Auswahl und der Einführung von spezifischen IT-Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität
Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen mit externen Geschäftspartnern
Information über datenschutzbedeutsame Gesetze, Richtlinien und Rechsssprechung
Schulungen und Information der Mitarbeiter im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten
Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von Anfragen von aussen (z. B. Aufsichtsbehörden oder Betroffene) |
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Selbstverständlichen können Sie mir schreiben Ihre Amalia Paranderi
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