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					| ist zuständing für Durchführung einer Bestandsaufnahme zur Feststellung des Datenschutzniveaus im Unternehmen
 Ermittlung und Feststellung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs
 in Bezug auf notwendige Datenschutzmassnahmen;
 Festlegung der Datenschutzziele des Unternehmens
 Überwachung der ordnungsgemässen Anwendung der EDV-Programme
 Koordinierung und Überwachung der Massnahmen für Datenschutz und
 Datensicherung
 Erstellung und Pflege der nach dem BDSG vorgeschriebenen
 Verfahrensübersichten
                    Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
 sowie Formularen zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes
 Beratung bei der Auswahl und der Einführung von spezifischen
 IT-Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität
 Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen
 mit externen Geschäftspartnern
 Information über datenschutzbedeutsame Gesetze, Richtlinien und
 Rechsssprechung
                    Schulungen und Information der Mitarbeiter im
 datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten
 Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung
 von Anfragen von aussen (z. B. Aufsichtsbehörden oder Betroffene)
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					| Selbstverständlichen können Sie mir schreiben Ihre Amalia Paranderi
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